Bildungsurlaub

Was ist das überhaupt?

Arbeitnehmer:innen in NRW haben in der Regel einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt, auf eine bezahlte Freistellung nach dem AWbG für maximal fünf Tage zu Weiterbildungszwecken. Die Ansprüche aus zwei Jahren können im Vor- oder Rückgriff zusammengefasst werden.

Das AWbG erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Der Bildungsurlaub muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben. 

Wir sind ein anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).